+49 741 17 453-30 info@kanzlei-vees.de

 Medizinrecht

Ihre Rechte als Patient im Fokus

Wenn eine medizinische Behandlung nicht den erwarteten Erfolg bringt oder gesundheitliche Schäden verursacht, stehen Betroffene oft vor vielen offenen Fragen: War es ein unvermeidbares Risiko oder ein Fehler? Wer ist verantwortlich – der behandelnde Arzt, die Klinik oder eine andere medizinische Einrichtung? Und vor allem: Welche Rechte habe ich als Patient?

Auch Krankenkassen verweigern immer wieder Leistungen, auf die Versicherte eigentlich Anspruch haben. In solchen Situationen braucht es eine erfahrene juristische Begleitung – mit dem tiefen Verständnis für die medizinischen Hintergründe.

Das Medizin- und Arzthaftungsrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet, das nicht nur die Haftung einzelner Ärzte, sondern auch die Verantwortung von Krankenhäusern, Privatkliniken, Reha-Einrichtungen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen regelt – bis hin zu Physio- oder Psychotherapeuten.

Patienten wissen oft nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen oder ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt. Wir bringen Licht ins Dunkel und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche realistisch einzuschätzen und gegebenenfalls durchzusetzen – mit Fachwissen, Erfahrung und dem richtigen Gespür dafür, was möglich ist.

Krankenkassenleistungen: Was tun, wenn die Kasse nicht zahlt?

Gesetzlich Versicherte stehen immer wieder vor dem Problem, dass Krankenkassen notwendige Behandlungen oder Medikamente nicht übernehmen – besonders dann, wenn es sich um neue oder nicht ausdrücklich zugelassene (off-label-) Therapien handelt. Hier setzen wir uns dafür ein, dass Sie die medizinische Versorgung erhalten, die Ihnen zusteht.

Unsere Unterstützung umfasst:

l

die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Krankenkasse

l

die Vertretung bei verweigerten Kostenübernahmen für Medikamente oder Behandlungen

l

die Verhandlung mit der Krankenkasse oder eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte

Gerade bei innovativen oder individuellen Therapieformen ist eine gut begründete medizinische und juristische Argumentation entscheidend. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fall nicht einfach abgelehnt wird, sondern die Aufmerksamkeit bekommt, die er verdient.

Arzthaftungsrecht: Wenn eine Behandlung mehr Schaden verursacht als hilft

Vorab: Wir vertreten ausschließlich Patienten in Arzthaftungsangelegenheiten.

Jede medizinische Behandlung basiert auf Vertrauen. Wenn dieses Vertrauen durch einen Behandlungsfehler enttäuscht wird, sind die Folgen schwerwiegend – körperlich, seelisch und finanziell. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt oder wer konkret dafür haftbar gemacht werden kann – besonders, wenn mehrere Ärzte, eine Gemeinschaftspraxis oder ein Krankenhaus beteiligt waren.

Hier kommt es entscheidend auf die Beweisführung an. In vielen Fällen muss der Patient sowohl den Behandlungsfehler als auch den entstandenen Schaden nachweisen. Allerdings gibt es Situationen, in denen Beweiserleichterungen oder sogar eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten greifen. Das Gericht wird unter Umständen ein medizinisches Sachverständigen-Gutachten einholen – ein zentraler Punkt, bei dem wir mit Erfahrung und Fachwissen für Sie eintreten.

So gehen wir systematisch und zielgerichtet vor:

l

1. Klärung des Sachverhalts – Wir prüfen Ihre Krankengeschichte und analysieren, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt.

l

2. Einholung medizinischer Gutachten – Falls nötig, arbeiten wir mit Experten zusammen, um eine außergerichtliche Lösung anzustreben.

l

3. Verhandlung mit Versicherungen – Wir setzen uns mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik auseinander, um eine faire Entschädigung zu erreichen.

l

4. Durchsetzung vor Gericht – Sollte eine Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Sie konsequent im Arzthaftungsprozess.

Selbst im gerichtlichen Verfahren gelingt es uns oft, eine gütliche Einigung zu erzielen – das spart Zeit, Kosten und vor allem Nerven.

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Was steht Ihnen wirklich zu?

Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler stehen Patienten oft vor einem Scherbenhaufen. Die gesundheitlichen Folgen können drastisch sein: von anhaltenden Schmerzen über Verdienstausfall bis hin zu lebenslangen Einschränkungen. Unser Ziel ist es, eine rechtlich und finanziell angemessene Entschädigung für Sie zu erreichen.

Typische Ansprüche umfassen:

l

Schmerzensgeld – abhängig von der Schwere der Verletzung und den langfristigen Folgen

l

Verdienstausfall – Erstattung entgangenen Einkommens, auch für Selbstständige

l

Pflegekosten und medizinische Folgekosten – etwa für Reha-Maßnahmen oder notwendige Hilfsmittel

l

Unterhaltsansprüche für Angehörige – zum Beispiel bei schweren Geburtsschäden oder dauerhaften Behinderungen

Gerade bei hohen Schadenssummen – etwa bei Lähmungen oder Behandlungsfehlern während der Geburt – ist eine durchdachte Strategie entscheidend. Viele Betroffene unterschätzen ihre Ansprüche oder geben sich sich mit zu geringen Summen zufrieden. Wir kämpfen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Das macht den Unterschied: unsere Erfahrung und Spezialisierung

Das Medizinrecht erfordert weit mehr als juristisches Wissen. Ein guter Anwalt in diesem Bereich muss sich intensiv mit medizinischen Fragestellungen befassen, um die richtige Strategie zu entwickeln. Gleichzeitig ist es von Vorteil, die Gegenseite zu kennen – sei es eine Krankenkasse, eine Klinik oder eine Haftpflichtversicherung.

Leider gibt es viele Anwälte, die sich als „Spezialisten“ für Arzthaftungsrecht ausgeben, ohne die notwendige Erfahrung mitzubringen. Die Folge: Ansprüche werden nicht durchgesetzt, Mandanten bleiben auf ihren Schäden sitzen. Wir setzen hier bewusst auf Fachkompetenz, tiefgehende Einarbeitung in jeden einzelnen Fall und strategisches Vorgehen.

Ihr Fall ist einzigartig – wir begleiten Sie Schritt für Schritt

Noch mehr als in vielen anderen Rechtsgebieten sind Mandanten hier sehr unsicher, was sie überhaupt erwarten können. Deshalb sehen wir uns nicht nur als Vertreter, sondern auch als Aufklärer und Berater.

Wir erklären Ihnen verständlich, was realistisch möglich ist. Und wir sorgen dafür, dass Emotionen – so verständlich sie auch sind – vor Gericht nicht zum Hindernis werden.

Was können wir für Sie tun?

Jeder medizinrechtliche Fall ist anders. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, ihn von Grund auf mit Ihnen zu besprechen.