Erbrecht

Ich vertrete meine Mandanten in allen Bereichen des Erbrechts.

Hierzu zählt zunächst die Beratung bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge. Dies umfasst insbesondere:

  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag)
  • lebzeitige Vermögensübertragungen
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge

Nach Eintritt eines Erbfalls stellen sich erfahrungsgemäß eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die es zu klären gilt.

Hierbei berate ich – gelegentlich auch lediglich im Hintergrund – und vertrete natürlich auch nach außen gerichtlich und außergerichtlich u.a. in folgenden Gebieten:

  • Auslegung letztwilliger Verfügungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Pflichtteilsrecht
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaften
  • Beschränkung der Erbenhaftung
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner