Ich vertrete meine Mandanten in allen Bereichen des Erbrechts.
Hierzu zählt zunächst die Beratung bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge. Dies umfasst insbesondere:
Nach Eintritt eines Erbfalls stellen sich erfahrungsgemäß eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die es zu klären gilt.
Hierbei berate ich – gelegentlich auch lediglich im Hintergrund – und vertrete natürlich auch nach außen gerichtlich und außergerichtlich u.a. in folgenden Gebieten: