Familienrecht

Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Familienrechts. Dies umfasst die Beratung vor der Eheschließung und während der Ehe beim Abschluss oder der Änderung von Eheverträgen, im Falle von Trennung und Scheidung sowohl die außergerichtliche wie die gerichtliche Vertretung insbesondere in folgenden Bereichen:

​Scheidungsverfahren

  • unterhaltsrechtliche Fragestellungen (Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt)
  • eheliches Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich)
  • Vermögensauseinandersetzung (z.B. Hausrat, gemeinsame Immobilie)
  • Versorgungsausgleich
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Eine Trennung bzw. eine anstehende Scheidung wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragen insbesondere aber auch finanzielle Probleme auf, sodass eine frühe und vorausschauende Beratung in jedem Fall sinnvoll ist.

Im Familienrecht empfiehlt es sich grundsätzlich, bei etwaigen Streitigkeiten eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten herbeizuführen. In diesem Zusammenhang sind wir auch vertragsgestalterisch tätig. Dies umfasst insbesondere:

  • Beratung zu notariellen Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Erstellung von notariellen Vereinbarungen
  • Auslegung von Eheverträgen

Die Trennung bzw. Scheidung von vermögenden Personen, Freiberuflern, Selbständigen und Geschäftsleuten ist anspruchsvoll und oft von erheblicher finanzieller Bedeutung. Bei der Vertretung dieses Personenkreises – aber natürlich auch deren Partner*innen – kann ich auf jahrelange erfolgreiche Erfahrung zurückgreifen.

Bezüge zum Erb- und Gesellschaftsrecht fließen in unsere Beratung selbstverständlich mit ein.“

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