Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Wir beraten mit hoher fachlicher Expertise, vertreten außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich:

  • bei der Prüfung von Arbeitsverträgen
  • bei Entgeltansprüchen und Ansprüchen auf Sonderzahlungen,
  • bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • bei Urlaubsansprüchen
  • bei Überstunden, Arbeitszeitregelungen
  • bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
  • bei Kündigungen und Änderungskündigungen
  • bei Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • bei Prüfung von Sozialplänen und Interessensausgleich
  • bei Ansprüche aus Mutterschutzgesetz und Elternzeit und auf Teilzeit
  • bei Anpassung des Arbeitsplatzes aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen
  • bei Betriebsänderungen und Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgebers
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