Natürlich kommt es auch in der anwaltlichen Tätigkeit zu Fehlern. Wenn der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.
Sie beispielsweise falsch beraten hat oder einen aussichtlosen Prozess für Sie geführt hat und Ihnen dadurch wirtschaftlichen Schaden entstanden ist dann haftet auch ein Rechtsanwalt für die Verletzung der aus dem Anwaltsvertrag bestehenden Sorgfaltspflichten.
Als Rechtsanwalt haftet man allerdings nicht schon dann, wenn das von seinem Mandanten angestrebte (Klage-) Ziel nicht erreicht wird. Denn der Rechtsanwalt schuldet nicht ein bestimmtes Ergebnis, oder den Erfolg seiner Tätigkeit. Die anwaltliche Tätigkeit ist vielmehr auf die Durchführung seiner anwaltlichen Tätigkeit gerichtet. Diese muss er aber „nach allen Regeln der Kunst“ ausüben.
In gleicher Weise haftet der Steuerberater für die Verletzung seiner Beratungspflichten wenn er seinen Mandanten dadurch schädigt.